Urkunden aus dem Eheregister
Bitte beachten Sie: Urkunden können nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren oder Nachkommen.Die Gebühren beziehen sich auf das erste Exemplar einer Urkunde. Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils die Hälfte:
- Geburtsurkunde: 10 Euro
- Sterbeurkunde: 10 Euro
- Eheurkunde: 10 Euro
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