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Stadt Dinklage hat neue Bescheide verschickt

Umstellung der Datenverarbeitung in der Dinklager Stadtverwaltung

Mit der Einführung des neuen Haushaltsrechts (NKR) ist auch die Datenverarbeitung bei der Dinklager Stadtverwaltung umgestellt worden. Aus diesem Grunde waren neue Bescheide – auch im Hinblick auf die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer – zu erlassen.

Mit dem neuen EDV-Verfahren hat sich nicht nur der Aufbau der Bescheide, sondern auch das Kassenzeichen verändert. Die Verwaltung bittet daher, dass die Bescheide sorgfältig geprüft werden und bei Überweisungen und Daueraufträgen die neuen Steuerbeträge überwiesen werden (gilt nicht für Abgaben, die von der Stadtkasse abgebucht werden). Wichtig ist, dass ausschließlich das neue Kassenzeichen verwendet wird, da ansonsten die Einzahlungen nicht zugeordnet werden können.

Fragen zu Grundbesitzabgaben beantwortet Helmut Wessels (Telefon 899-220) und zur Gewerbesteuer Uwe Middendorf (Telefon 899-210). E-Mail-Anfragen können an die in den Bescheiden genannten Sachbearbeiter gerichtet werden.

 

 



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