Großtagespflegen sehen sich beim neuen Kita-Gesetz benachteiligt
Landtagsabgeordnete Tanja Meyer im Gespräch bei den Waldfrüchtchen
Dinklage. Weniger Geld, Verlust der Attraktivität für Eltern, Benachteiligung gegenüber Tagesmüttern – das sind nur einige Punkte, die Marion Heitmann und Anke Blömer von der Großtagespflege „Waldfrüchtchen“ aus Langwege im Gespräch mit der Landtagsabgeordneten Tanja Meyer von den Grünen anbrachten. Aus Sicht der Erzieherin Anke Blömer und der Tagesmutter Marion Heitmann, die gemeinsam die Waldfrüchtchen betreiben, sind Großtagespflegen durch das neue Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) deutlich benachteiligt.
Dass die Großtagespflege in ihrer Ansicht nicht alleine ist, zeigte auch die Teilnahme am Gespräch von gleich drei Vertretern der Stadt Dinklage. Neben Bürgermeister Carl Heinz Putthoff und seinem Allgemeinen Vertreter, Christoph Bornhorst, war auch die Leiterin des Familienbüros, Tatjana Ortmann, bei dem Gespräch mit vor Ort.
Die 50jährige Landtagsabgeordnete zeiget sich sehr offen gegenüber den Ausführungen der beiden Betreiberinnen der Großtagespflege. „Ich freue mich sehr über das angenehme Gespräch und das Engagement des Teams“, so Meyer im Anschluss. Sie nehme einiges an Themen mit nach Hannover und hoffe sehr, dass sie für die Großtagespflegen etwas bewegen könne, so Meyer weiter.
Die Betreiberinnen der „Waldfrüchtchen“ machten deutlich, dass einige Passagen des neuen niedersächsischen Kita-Gesetzes zu deutlichen Benachteiligungen mehrerer Großtagespflegen führen, insbesondere, wenn sie in der Konstellation „Erzieherin plus Tagesmutter betrieben würden. So hätten diese Großtagespflegen zum Teil deutlich weniger Geld – die Rede ist von 500 bis 750 Euro pro Kind). Die Flexibilität der Großtagespflegen sei künftig eingeschränkt und es können nicht mehr auf bestimmte Betreuungswünsche von Eltern eingehen, heißt es von den Betreiberinnen. Damit verliere die Großtagespflege an Attraktivität bei den Eltern. Künftig sei darüber hinaus die Möglichkeit zehn Kinder zu betreuen schwer bis fast gar nicht mehr umzusetzen, heißt es weiter.
Eine deutliche Benachteiligung sehen Marion Heitmann und Anke Blömer bei der Betreuung von Kindern gegenüber einer Tagesmutter, die zuhause fünf Einjährige sowie zwei eigene Kinder betreuen dürfe. Man habe bei Eröffnung der Großtagespflege vor rund drei Jahren bewusst die Zusammensetzung „Erzieherin plus Tagesmutter“ gewählt, da in dieser Konstellation aktuell 10 Kinder, egal welches Alter sie haben, betreut werden dürften. Nach dem neuen Kita Gesetz dürfen nur noch dann 10 Kinder gleichzeitig betreut werden, wenn nicht mehr als drei Kinder unter zwei Jahre alt sind. Dieses sei schwer umzusetzen, da die Eltern oft eine Betreuung bereits ab dem ersten Lebensjahr des Kindes benötigten, heißt es.
Die Landtagsabgeordnete Tanja Meyer versprach Heitmann und Blömer sich in Hannover für die Belange der Großtagespflegen einzusetzen. Sie hoffe sehr, dass sie mit ihren Eingaben etwas bewirken könne, so Meyer.