Ihre Gleichstellungsbeauftragte

Ziele und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" (Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2). Um diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz auch in den Niedersächsischen Städten und Gemeinden umsetzen zu können, sieht das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten für jede Kommune vor. Gleichberechtigung in der Kommune umzusetzen bedeutet, bei allen Vorhaben und Entscheidungen die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern im Blick zu haben. Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile sind das Ziel.

Die Gleichstellungsbeauftragte

berät und unterstützt die Verwaltung und den Rat der Stadt Dinklage darin, gleichstellungspolitische Handlungsbedarfe innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen, arbeitet eng mit der Verwaltung der Stadt Dinklage zusammen, um die Geschlechtergerechtigkeit von Frauen und Männern innerhalb der Verwaltung umzusetzen, ist Ansprechpartnerin für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Dinklage bei Fragen, Anregungen und Beschwerden im Zusammenhang mit Gleichstellungsfragen, berät Frauen und Männer vertraulich, gibt Unterstützung bei der Weitervermittlung an andere Beratungsstellen.

Ihre Gleichstellungsbeauftragte in Dinklage:

Für Fragen, Anregungen oder die Vereinbarung von Gesprächsterminen kontaktieren Sie die Gleichstellungsbeauftragte gerne unter der Telefonnummer 899-120 oder per E-Mail an gleichstellungsbeauftragte@dinklage.de.

Hinweis: Derzeit ist die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten bei der Stadt Dinklage vakant. 

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